Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zutritt zur Klangfabrik: Der Besuch der Klangfabrik steht allen Personen offen. Wir lehnen jede Diskriminierung nach Hautfarbe, Rasse, Geschlecht oder sonstigen derartigen Merkmalen ab. Personen unter 16 Jahren haben keinen Zutritt zum Lokal. (Zur Feststellung des Alters behalten wir uns eine Ausweiskontrolle vor). Alkoholisierten Personen wird der Zugang zur Klangfabrik verweigern.
1. Vor Inanspruchnahme von Leistungen in unserem Hause ist jeder Gast verpflichtet, den Erwerb einer Wertkarte zu tätigen. Die Karte berechtigt ihren Inhaber in unserem Haus Leistungen bargeldlos in Anspruch zu nehmen. Die Karte repräsentiert den ausgewiesenen geldlichen Gegenwert. Sollten die erbrachten Leistungen unter dem ausgewiesenen Kartenwert liegen, so ist es im Interesse des Gastes, vor Verlassen des Objektes am gleichen Tag des Wertkartenerwebs den Restwert der Wertkarte wieder in Bargeld zurückzutauschen. Jeder Gast ist verpflichtet, die ihm ausgehändigte Karte sorgfältig aufzubewahren und bei Verlassen unseres Hauses an der Kasse zur Abrechnung vorzulegen. Die Karte bleibt unser ausschließliches Eigentum. Wir können die Benutzung der Karte jederzeit- auch ohne Nennung von Gründen- untersagen. Eine Karte, deren Benutzung wir untersagt haben, muss sofort an uns zur Abrechnung zurückgegeben werden. Bei Verlust der Karte haftet das Objekt nicht für den damit einhergehenden Verlust an Bargeld.
2. Gäste, die mutwillig Einrichtungs- bzw. Dekorationsgegenstände zerstören oder beschädigen, haften für den entstandenen Schaden und werden mit Hausverbot belegt. In schwerwiegenden Fällen behalten wir uns das Recht einer Anzeige wegen Sachbeschädigung vor.
3. Personen, die versuchen, den reibungslosen, friedlichen Ablauf der Abendveranstaltungen zu stören, andere Gäste oder Angehörige des Personals zu belästigen, bzw. tätlich anzugreifen, werden in jedem Falle mit Hausverbot belegt und müssen mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, bzw. Körperverletzung rechnen.
4. Den Anweisungen des Personals, insbesondere der Geschäftsleitung und des Sicherheitspersonals, ist unbedingt Folge zu leisten.
5. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen (insbesondere Sprengstoffen, Feurwaffen, Messer, Reizgas-Sprays, etc.) oder Gegenständen, die die Sicherheit der anderen Gäste, der Räumlichkeiten oder des Personals bedrohen können, ist in unseren Geschäftsräumen strengstens verboten.
Gefährliche Gegenstände werden bei Entdecken an der Eintrittskasse oder im Lokal in jedem Fall einbehalten; hierzu hat das Sicherheitspersonal das Recht auf Durchsuchung, um die Gefährdung anderer Gäste auszuschließen. Die Herausgabe der Gegenstände erfolgt erst nach Bezahlung eines pauschalen Kostenersatzes in der Höhe von EUR 200,00 zu den Aufwendungen für Sicherungsmaßnahmen im Club und nach einer individuell von der Geschäftsführung festgelegten Abkühlphase (in der Regel erst am nächsten Öffnungstag in der Zeit von 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr).
Das Mitführen verbotener Waffen führt jedenfalls zu einer polizeilichen Anzeige und der Übergabe dieser Waffe an die Polizei. Auch in diesem Fall ist von zuwiderhandelt Besucher jedenfalls ein pauschaler Kostenersatz in der vorigen genannten Höhe zu bezahlen. Bei Nichtbezahlung erfolgt die gerichtliche Durchsetzung.
6. Das Mitbringen von Speisen und Getränken und deren Verzehr im Lokal ist nicht gestattet. Das Zuwiderhandeln wird mit einem Hausverbot belegt. Darüber hinaus behalten wir uns die Geltendmachung eines Schadenersatzes zumindest in der Höhe eines pauschalierten Ersatzes in Höhe von EUR 50,00 sowie eines darüber hinausgehenden Schadens ausdrücklich vor.
7. Der Verkauf, bzw. das Mitführen von Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, ist in und vor unseren Geschäftsräumen strengstens verboten und führt jedenfalls zu einer polizeilichen Anzeige. Das Zuwiderhandeln wird mit einem Hausverbot belegt.
8. Gutscheine: Pro Person und Öffnungstag ist nur ein Gutschein einlösbar. Bei Sonderveranstaltungen und in Verbindung mit Free Tickets sowie anderen Vergünstigungen werden ausgewählte Gutscheine nicht eingelöst. Geldauszahlung nicht möglich. Gutscheine müssen bei Betreten des Lokals an der Abendkasse abgestempelt werden.
9. In unserem Hause befinden sich Garderoben zur Aufbewahrung von Jacken und Taschen. Wir weisen darauf hin, dass für Jackeninhalte (Geldbörsen, Handys, Schlüssel etc.) keine Haftung übernommen wird. Bei Verlust von Jacken oder Taschen wird ein Maximalbetrag in Höhe von 25,- EUR erstattet (Voraussetzung: Belege über Kaufpreis, Alter des Kleidungsstückes etc. sind vorzulegen). Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke, welche nicht an der Garderobe abgegeben wurden, wird ausgeschlossen.
10. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern ist verboten. Werden ohne Erlaubnis Flugblätter oder Handzettel verteilt, so wird der Aufwand für die Beseitigung/Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt. Das gilt ebenso für den Parkplatz.
11. Beim Betreten des Lokals ist ein Kontrollstempel erforderlich. Dieser Stempel ist Beleg für den bereits entrichteten Eintrittspreis
12. In der Klangfabrik werden zu Werbezwecken Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit Bezahlung des Eintritts erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung mit einer Veröffentlichung der Aufnahmen. Alle Aufnahmen innerhalb unserer Einrichtung sind Eigentum der Diskothek Klangfabrik. Sollten Gäste im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sein, mögen sie dies bitte sofort mitteilen. Die Bilder werden dann umgehend gelöscht und nicht veröffentlicht.
13. In der Klangfabrik können Nachrichten über eine Chatwall veröffentlicht werden. Mit Bezahlung des Eintritts erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung mit einer Veröffentlichung, sowie Sicherung der Daten. Alle Daten sind Eigentum der Diskothek Klangfabrik und können zu eigenen Werbezwecken (SMS-Nachrichten) genutzt werden. Sollten Gäste im Einzelfall nicht mit der Nutzung der Daten einverstanden sein, mögen sie dies bitte sofort am Veranstaltungsabend mitteilen. Die Daten werden dann umgehend gelöscht.
14. Der Besucher verpflichtet sich, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist unser Sicherheitspersonal verpflichtet, am Einlass entsprechende Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter unserer Gäste zu überprüfen.
15. Im Brandfall sind die relevanten, grün-weiß beschilderte Notausgänge zu benutzen.
16. Der Besucher stellt die Discothek von jeglichen Schadenersatzansprüchen aus Körperschäden, insbesondere Hörschäden die aus einem Besuch resultieren zu jeder Zeit frei. Das Betreten der Discothek erfolgt auf eigene Gefahr
17. In der Discothek Klangfabrik werden aus berechtigtem Interesse und zu Sicherheitszwecken besonders gefährdete Orte Videoüberwacht. Die Bänder können bei der Geschäftsleitung eingesehen werden (nur bei begründeten Anträgen). Ohne besondere Vorfälle werden die Bänder spätestens nach 24 Stunden wieder gelöscht. Der Datenschutzbeauftragte der Discothek kann namentlich bei der Geschäftsleitung erfragt werden. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung, dass hier Filmaufnahmen gefertigt werden.
18. Mit Betreten der Diskothek Klangfabrik bzw. mit dem Entrichten des Eintrittspreises erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im rechtlichen Sinne an.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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